Geldstrafen

Ich habe meine Geldstrafe nicht bezahlt. Jetzt habe ich eine Ladung zum Haftantritt erhalten. Kann ich die Inhaftierung noch verhindern?

Ja.
Auch jetzt noch können Sie mit der Staatsanwaltschaft bzw. der Rechtspflege, die Ihnen die Ladung zugesandt hat, die Zahlung der Geldstrafe vereinbaren.

Sie haben die ganze Summe?
Bieten Sie die Sofortzahlung an.

Sie haben das Geld nicht, beziehen aber regelmäßig Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt?
Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung mit der Rechtspflege. Bieten Sie Ratenhöhen an, die Ihnen die Zahlung innerhalb von zwei Jahren ermöglichen.

Sie kommen mit Geld nicht gut klar?
Sie fühlen sich mit der regelmäßigen Zahlung von Raten überfordert?
Sie können sich an eine Einrichtung der Straffälligenhilfe wenden. Die Fachleute dort können für Sie die Ratenzahlung mit der Rechtspflege vereinbaren. An vielen Orten ist es durch Abtretung Ihrer Geldverwaltung möglich, dass die Fachleute die Zahlungen für Sie übernehmen.

Es gibt auch die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu machen, anstatt die Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen („Schwitzen statt Sitzen“).

Handeln Sie rasch. Suchen Sie sich Rat und Unterstützung bei einer Einrichtung der Straffälligenhilfe in Ihrer Nähe.

Weiterführende Links

Bundesweit: BAG Wegweiser

Niedersachsen: www.die-anlaufstellen.de

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