Haftantritt
Was tun bei Ladung zum Haftantritt?
Wohnung
Stellen Sie sicher, dass die Miete weiter bezahlt wird. Wenn Sie weniger als sieben Monate inhaftiert sein werden, bezahlt die Kommune die Miete. Dafür ist ein Antrag zu stellen.
Stellen Sie sicher, dass laufende Zahlungen (Raten und andere Verbindlichkeiten) weiter laufen oder gestundet werden.
Stellen Sie sicher, dass laufende Zahlungen (Raten und andere Verbindlichkeiten) weiter laufen oder gestundet werden.
Familie und Freunde
Sprechen Sie mit Personen, die Ihnen wichtig sind. Stellen Sie sicher, dass der Kontakt zu Ihrer Familie nicht abreisst.
Arbeit
Wenn Sie einen Arbeitsplatz haben, sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten. Es kann wichtig sein, dass Sie eine gute Chance haben, den Arbeitsplatz trotz Inhaftierung zu behalten.
Geld
Wenn Sie Schulden haben, sprechen Sie mit den Gläubigern bzw. mit einer Schuldnerberatungsstelle. Lassen Sie die Zahlungen stunden, ohne dass mehr Zinsen auflaufen.
Wenn Sie eine Geldstrafe nicht bezahlen (können), und wenn Sie deshalb eine Ladung zum Haftantritt haben, stellen Sie bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Ratenzahlung. In manchen Gegenden helfen Ihnen Einrichtungen der Straffälligenhilfe dabei.
Wenn Sie eine Geldstrafe nicht bezahlen (können), und wenn Sie deshalb eine Ladung zum Haftantritt haben, stellen Sie bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Ratenzahlung. In manchen Gegenden helfen Ihnen Einrichtungen der Straffälligenhilfe dabei.
Gesundheit
Machen Sie vor dem Haftantritt einen ärztlichen Check. Lassen Sie sich alle Einschränkungen und Besonderheiten ärztlich bescheinigen.
Weiterführende Links
Bundesweit: BAG Wegweiser
Niedersachsen: www.die-anlaufstellen.de