Rechtliche Hinweise zu den Hilfen nach §§ 67 ff. SGBXII
- Freie und öffentliche Träger - Partner auf Augenhöhe?
- Was ist die "Nothelferregelung"?
- Wie ist das Rangverhältnis der Kinder- und Jugendhilfe (§ 41 SGB VIII) zu der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII)?
- Gibt es für Leistungsberechtigte der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten einen Rechtsanspruch auf Eingliederungsleistungen ins Arbeitsleben?
- Worin besteht der Unterschied zwischen den Eingliederungsleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 16a SGB II) und der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII)?
- Warum kann rechtliche Betreuung die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nicht ersetzen?
- Ist die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Ersatz für nicht funktionierende andere Hilfesysteme?
- Darf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten befristet werden?
- Was sieht das Gesetz vor, wenn der Antrag auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bei einem nicht zuständigen öffentlichen Leistungsträger gestellt wird?
- Welche Hilfemöglichkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII gibt es für ausländische Hilfesuchende?
- Ziele, Notwendigkeit und Maßnahmen der Hilfe bei Wohnungslosigkeit
- Welche Hilfeangebote der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gibt es?