2018

Die Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland verlieh den Verbogenen Paragrafen 2018 an den Landkreis Oberallgäu.

Der Landkreis Oberallgäu erhält den Preis in seiner Funktion als örtlicher Sozialhilfeträger. Wenn man dann auf „weiterlesen“ klickt, sollte Folgendes stehen: Der Rechtsanspruch auf ambulante Hilfe nach dem 8. Kap. SGB XII (§§ 67 ff.) wird im Landkreis Oberallgäu nicht eingelöst. Entsprechende Leistungsangebote werden nicht bereitgehalten. Daher wurde der Verbogene Paragraf 2018 an den Landkreis Oberallgäu verliehen.