Der verbogene Paragraf

Der verbogene Paragraf

Seit 2004 verleiht der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe (vormals Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e. V.) alle zwei Jahre den Verbogenen Paragrafen an öffentliche Stellen um auf systematisch gravierende Missstände und rechtswidrigen Verwaltungsvollzug hinzuweisen.

Die Figur des verbogenen Paragrafen wurde in der Schlosserei der Gebal Gevelsberg/Ennepetal hergestellt, einer Arbeitslosenmaßnahme für langzeitarbeits- und wohnungslose Menschen.

Rechtswidrige Praktiken können Sie weiter unten auf der Seite an uns melden, der Fachausschuss Recht und Finanzierung übernimmt dann in Absprache mit Ihnen die Prüfung des Sachverhaltes:

Preisträger*innen

2021
Vogtlandkreis

Auf seinem Kongress „Würde, Haltung, Beteiligung“ verlieh der EBET den Verbogenen Paragrafen 2021 an den Vogtlandkreis in Sachsen. Der größte Fachverband der Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe EBET sieht einen wichtigen Auftrag darin, in Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Menschen auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze bei der Hilfeerbringung zu achten.

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2018
Landkreis Oberallgäu

Der Landkreis Oberallgäu erhält den Preis in seiner Funktion als örtlicher Sozialhilfeträger. Der Rechtsanspruch auf ambulante Hilfe nach dem 8. Kap. SGB XII (§§ 67 ff.) wird im Landkreis Oberallgäu nicht eingelöst. Entsprechende Leistungsangebote werden nicht bereitgehalten. Daher wurde der Verbogene Paragraf 2018 an den Landkreis Oberallgäu verliehen.

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2016
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Der Deutsche Verein erhält den „Aufrechten Paragrafen“ (Positivpreis) für seine Empfehlung „Leistungsberechtigte in besonderen sozialen Schwierigkeiten bedarfsdeckend unterstützen“. Die Verleihung des Verbogenen Paragrafen findet dieses Jahr nicht in der gewohnten Form statt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erhält dieses Jahr den „Aufrechten Paragrafen“, da er mit seiner Empfehlung „Leistungsberechtigte in besonderen sozialen Schwierigkeiten bedarfsdeckend unterstützen“ einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII und der Realisierung dieser Hilfe geleistet hat.

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2014
Main-Taunus-Kreis, Hofheim a.Ts.

Der Main-Taunus-Kreis zahlt an Menschen ohne festen Wohnsitz höchstens zehn Tage lang die ihnen zustehende tägliche finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt aus, obgleich den Betroffenen diese Summe für jeden Tag des Monats zusteht. Außerdem ist die Auszahlung im Main-Taunus-Kreis daran gebunden, dass sie durch mehrere Tage unterbrochen sein muss. Für dieses gesetzeswidrige Verhalten wurde der Verbogene Paragraf 2014 an den Main-Taunus-Kreis verliehen.

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Online-Meldung problematischer Rechtspraktiken
 
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