Evangelische Wohnungsnotfallhilfe
Die Wohnungsnotfallhilfe des EBET bietet differenzierte und bedarfsorientierte Hilfen und Unterstützung an für Menschen, die von Wohnungsverlust bedroht oder betroffen sind. Die Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie ist in Deutschland der größte freiverbandliche Träger der Hilfe. In den Diensten und Einrichtungen werden Hilfen zur Überwindung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten geleistet. Die Hilfen lassen sich differenzieren in ambulante, stationäre und teilstationäre Angebotsformen.
Ambulante Fachberatungsstellen sind in den Stadt- und Landkreisen zentrale (Erst-) Kontakt- und Anlaufstellen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. In den Einrichtungen werden in der Regel Soforthilfe und Krisenintervention geleistet, außerdem wird die Vermittlung in das weitergehende Hilfesystem eingeleitet.
Tagesaufenthalte sind niedrigschwellige, d.h. leicht zugänglich Angebote und offene Treffs, die ohne Beratungszwang eine Aufenthaltsmöglichkeit am Tag und (i.d.R. kostenfreie) Grundversorgung bieten. Sie sind i.d.R. an Fachberatungsstellen angebunden. Zu festgelegten Öffnungszeiten gibt es für Hilfesuchende ohne die Notwendigkeit einer Anmeldung je nach Ausstattung und Möglichkeiten differenzierte Angebote. Dazu gehören i.d.R. Duschmöglichkeiten, Waschgelegenheiten, die Einrichtung von Postadressen oder die Zurverfügungstellung abschließbarer Spinde, medizinische Erstversorgung, die Möglichkeit der Zubereitung von warmen Mahlzeiten etc.
Streetwork bzw. Aufsuchende Sozialarbeit versucht, auf den Straßen und Plätzen, an denen sich wohnungslose Menschen aufhalten, präsent zu sein und mit ihnen in Kontakt zu kommen. So weit als möglich wird, orientiert an ihren Themen und Bedürfnissen, gemeinsam mit ihnen nach Lösungswegen für ihre Notlage gesucht. Es ist die denkbar niederschwelligste Hilfeform.
Betreutes Wohnen ist eine ambulante Hilfeform in eigenem Wohnraum oder in vom Träger zur Ver-fügung gestellten Wohnraum. Betreutes Wohnen ist räumlich und organisatorisch auf Selbständigkeit angelegt und von stationären Einrichtungen konzeptionell getrennt.
Stationäre Einrichtungen sind Wohnheime und Einrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, i.d.R. in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. Sie sind konzipiert für den längerfristigen Aufenthalt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Es ist ein befristetes Hilfeangebot, welches entsprechend einem vereinbarten Hilfeplan durchgeführt wird.
Übernachtungseinrichtungen, mancherorts auch als Aufnahmehäuser bezeichnet, sind in kommunaler Zuständigkeit vorgehaltene (teilweise von freien Trägern betriebene) Einrichtungen und Aufnahmestellen (Herbergen) zur vorübergehenden Übernachtung.