EBET kritisiert die angedachte Verfahrensänderung, SGB II-Bezieher*innen, die kein eigenes Konto haben oder im Ausnahmefall eine sofortige Auszahlung benötigen, ihre Leistungen zukünftig nicht mehr beim zuständigen Jobcenter sondern an ausgewählten Supermarktkassen auszahlen zu lassen.
Unter dem Titel "Wohnungslosigkeit und psychische Erkrankung. Anmerkungen zu einem komplexen Verhältnis am Beispiel der SEEWOLF-Studie" setzt sich EBET mit der sog. SEEWOLF-Studie auseinander, die vor wenigen Wochen publiziert wurde.