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Der Verbogene Paragraf

Seit 2004 verleiht der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe (vormals Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e. V.) in der Regel alle zwei Jahre den Verbogenen Paragrafen an öffentliche Stellen, um auf systematisch gravierende Missstände und rechtswidrigen Verwaltungsvollzug hinzuweisen. 

 

Die Figur des verbogenen Paragrafen wurde in der Schlosserei der Gebal Gevelsberg/Ennepetal hergestellt, einer Arbeitslosenmaßnahme für langzeitarbeits- und wohnungslose Menschen.

 

Rechtswidrige Praktiken können Sie uns über eine E-Mail an uns melden, der Fachausschuss Recht und Finanzierung übernimmt dann in Absprache mit Ihnen die Prüfung des Sachverhaltes. 

07.12.2021

2021: Verbogener Paragraf an den Vogtlandkreis

02.03.2017

2016: Aufrechter Paragraf an den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.