Wer sind wir?
Arbeitsschwerpunkte
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Vertretung der Interessen von wohnungslosen und straffällig gewordenen Menschen gegenüber Politik und (Fach)Öffentlichkeit sowie der Mitglieder.
Um auf systematische gravierende Missstände und rechtswidrigen Verwaltungsvollzug hinzuweisen, verleiht der EBET seit 2004 alle zwei Jahre den Verbogenen Paragrafen als Negativpreis an öffentliche Stellen. Hierdurch soll öffentlichkeitswirksam darauf aufmerksam gemacht werden, dass Behörden immer wieder Recht nicht umsetzen bzw. brechen. Ziel des Verbogenen Paragrafen ist es, dass der Preisträger wie alle Nominierten ihre Verwaltungspraxis so anpassen, dass sie rechtskonform ist.
Zur Vermittlung seiner Positionen veröffentlicht der EBET regelmäßig Fachbücher, Positionspapiere und Pressemitteilungen.
2018 veröffentlichte der EBET zum ersten Mal eine systematische und umfassende Untersuchung der Lebenslagen wohnungsloser Menschen. Studienleiterin war Prof. Dr. Susanne Gerull von der Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH Berlin). Anlass für das Forschungsprojekt war, dass Daten zu wohnungslosen Menschen in Deutschland nicht repräsentativ waren und vor allem die relevanten Lebenslagenbereiche nicht miteinander verknüpften. Mit dem entwickelten Lebenslagenindex ist ein ganzheitlicher Blick auf die Lebenslage wohnungsloser Menschen möglich. Die 2. Lebenslagenuntersuchung wohnungsloser Menschen veröffentlichte der EBET 2022 mit dem Titel „Wohnungslos in unsicheren Zeiten“ – erneut in Kooperation mit der ASH Berlin.
Um die Partizipation wohnungsloser Menschen in den Strukturen des EBET zu fördern, kooperiert der Verein mit dem Armutsnetzwerk e.V. Zudem ist ein*e Vertreter*in des Armutsnetzwerks e.V. beratendes Mitglied im Vorstand des EBET.
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Dienstleistungen für die Verbandsmitglieder
Der EBET organisiert Veranstaltungen, um seine Mitglieder, aber auch Vertreter:innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und angrenzender Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit über Entwicklungen in der Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe zu informieren und einen fachlichen Austausch zu befördern. Zu den regelmäßigen Veranstaltungsformaten zählen ein bundesweiter Kongress (alle zwei Jahre), die Fachwoche Straffälligenhilfe (alle drei Jahre, in Kooperation mit der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe) und Fachtage.
Mit seinem Newsletter „EBET-Info“ informiert der EBET monatlich Mitglieder und weitere Interessierte kostenfrei über Themen der Wohnungsnotfall – und Straffälligenhilfe.
Der EBET bietet in Kooperation mit der Bundesakademie für Kirche und Diakonie (bakd) Weiterbildungen für Mitarbeitende der Wohnungsnotfallhilfe an.
Mitglied werden
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