Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) veröffentlicht regelmäßig Positionspapiere zu aktuellen Themen der Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe.
Hier finden Sie alle Positionspapier des EBET und seiner Vorgängerorganisationen der letzten Jahre.
Wohnungs- und Obdachlosigkeit sollen bis 2030 überwunden werden. Dieses Ziel hat die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag festgeschrieben und einen Nationalen Aktionsplan dafür angekündigt. Bereits im letzten Jahr hatte das Europäische Parlament das gleiche Ziel für die Mitgliedstaaten der EU ausgerufen. Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) – Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe möchten sich in die Debatte um die inhaltliche Ausgestaltung eines Nationalen Aktionsplans einbringen und schlagen daher Maßnahmen vor, die geeignet sind, das ambitionierte Ziel auch tatsächlich zu erreichen.
09.09.2022
Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden
– Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum
verwirklichen!
Jährlich werden rund 56.000 Menschen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) inhaftiert. Dabei handelt es sich vor allem um sozial marginalisierte Menschen, die häufig hoch verschuldet, gesundheitlich belastet, drogenabhängig oder wohnungslos sind. Während Menschen in Armutslagen ihre Geldstrafe nicht zahlen können und dann mit Freiheitsentzug bestraft werden, besteht diese Gefahr für Menschen, die genügend Geld haben, nicht. Das ist sozial ungerecht. Armut darf nicht zu Inhaftierung führen! Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. – Wohnungsnotfall – und Straffälligenhilfe (EBET) setzen sich daher für eine Reform der EFS ein.
18.5.2022
Positionspapier zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe
Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. – Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe (EBET) setzen sich für eine Verbesserung der Lebenslagen straffällig gewordener Menschen und ihrer Angehörigen ein. Es ist ihre Aufgabe, Betroffene zu unterstützen, um eine Resozialisierung zu fördern.
In ihrem Positionspapier legen sie ihre Forderungen zur Bundestagswahl 2021 dar.
23.6.2021
Straffälligenhilfe -
Forderungen zur Bundestagswahl 2021
Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) vertritt gemeinsam mit der Diakonie sowohl die Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe als auch die Interessen und Rechte von Menschen in Not als gesellschaftliche Lobby.
In ihrem Positionspapier legen sie ihre Forderungen zur Bundestagswahl 2021 dar.
23.6.2021
Wohnungsnotfallhilfe -
Forderungen zur Bundestagswahl 2021
Der Erhalt einer angemessenen Wohnung während einer Inhaftierung ist ein Dauerthemain der freien Straffälligenhilfe. Für die Betroffenen und deren Angehörige wird die Übernahme von Mietkosten oft zu einer drängenden existenziellen Frage. Eine flächendeckende und tragfähige Lösung zeichnet sichdafürbisher nicht ab. Auf angespannten Wohnungsmärkten verschärft sich das Problem noch weiter: Häufig wird wegen Mietrückständen sofort die fristlose Kündigung ausgesprochen. Eine neue eigene Wohnung nach Wohnungsverlust und Haft ist für die Betroffenen nahezu nicht zu bekommen.
17.10.2019
Wohnungsverlust infolge von Inhaftierung verhindern –
Ansprüche wirksam umsetzen
Wohnen ist ein Menschenrecht, ohne Wenn und Aber. Mehr als 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen wären bundesweit laut einer Studie der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts nötig, um den dringendsten Bedarf zu decken. Das entspricht rund 400.000 Wohnungen, die bis 2022 jährlich neu gebaut werden müssten. Ein Impuls dazu kann nicht vom Markt erwartet werden, denn der Markt ist auf dem Auge der Wohnungsversorgung für alle Bürger*innen blind. Er gehorcht anderen Gesetzen, und völlig außerhalb seines Fokus sind jene Menschen, die in Einkommensarmut leben müssen. Am schlechtesten dran im Wettbewerb um das viel zu knappe Gut Wohnraum sind Menschen in Wohnungslosigkeit.
23.8.2019
Nothilfen reichen nicht: Obdachlose Menschen haben
Anspruch auf eine Wohnung – und mehr!