Jährlich werden rund 56.000 Menschen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) inhaftiert. Dabei handelt es sich vor allem um sozial marginalisierte Menschen, die häufig hoch verschuldet, gesundheitlich belastet, drogenabhängig oder wohnungslos sind. Während Menschen in Armutslagen ihre Geldstrafe nicht zahlen können und dann mit Freiheitsentzug bestraft werden, besteht diese Gefahr für Menschen, die genügend Geld haben, nicht. Das ist sozial ungerecht. Armut darf nicht zu Inhaftierung führen! Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. – Wohnungsnotfall – und Straffälligenhilfe (EBET) setzen sich daher für eine Reform der EFS ein.

18.5.2022

Positionspapier zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

18.5.2022

Forderungen zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

23.08.2022

Gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) und der Kirchen