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Mindeststandards in Notunterkünften

„Wenn Menschen keine Möglichkeit haben, irgendwo unterzukommen und nicht auf der Straße leben wollen, besteht eine Unter­bringungs­verpflichtung der Kommunen. Diese sogenannte Ordnungsrechtliche Unterbringung betrifft deutlich über 100.000 Menschen in Deutschland. Sie ist dabei längst keine Notlösung mehr – die Menschen leben dort überwiegend mehrere Monate und Jahre, teils unter menschenunwürdigen Bedingungen. Stellt man die menschenrechtlichen Verpflichtungen des Staates den tatsächlichen Zuständen in der ordnungsrechtlichen Unterbringung gegenüber, wird deutlich: In vielen Unterkünften sind die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen – etwa das Recht auf Wohnen, das Recht auf Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Familienleben – nicht gewährleistet. Es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, inwieweit der Unterbringungsverpflichtung überhaupt nachgekommen wird und unter welchen Umständen die Menschen in den Unterkünften leben (müssen).“ (Deutsches Institut für Menschenrechte 2023)

09.08.2012

Zerschlagt die Obdächer, wo ihr sie seht!