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Straffälligenhilfe

Die Freie Straffälligenhilfe vertritt die Interessen und Rechte von Menschen, die sonst keine hörbare Stimme in unserer Gesellschaft haben. Sie hilft Menschen in Haft und ihren Angehörigen wahr- und angenommen zu werden.

 

Die Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe leisten einen wichtigen Beitrag zur Haftvermeidung, sie betreuen während der Haft und sie begleiten während und nach der Haftentlassung. Bei allen Angeboten stehen immer der Mensch und das Menschsein im Mittelpunkt.

 

Die Freie Straffälligenhilfe nimmt mit ihrem ganzheitlichen Ansatz die sozialen Problemlagen straffällig gewordener Menschen in den Blick und bietet konkrete Unterstützungsangebote an (z. B. bei der Wohnungs- und Arbeitssuche), um Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe ist immer freiwillig und kostenfrei. Alle Gespräche finden vertraulich statt, Beratung und Begleitung sind dauerhaft möglich. Bei Bedarf vermitteln Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe an Fachdienste weiter (z. B. Suchtkrankenhilfe, Schuldnerberatung).

 

Die Freie Straffälligenhilfe ist stets bestrebt, durch geeignete Maßnahmen (z. B. gemeinnützige Arbeit, Geldverwaltung, Täter-Opfer-Ausgleich) Inhaftierungen zu vermeiden. Mit ihren ambulanten und stationären Angeboten ist sie eine wichtige Partnerin von Politik, Verwaltung und Justiz.

18.5.2022

Forderungen zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

23.6.2021

Straffälligenhilfe - Forderungen zur Bundestagswahl 2021

Mai 2021

Orientierungsrahmen zur Zusammenarbeit der freien Straffälligenhilfe mit dem Justizvollzug