Neues aus dem EBET

Eckpunkte zu Landesresozialisierungsgesetzen von Diakonie Deutschland und EBET e.V.

Eckpunkte zu Landesresozialisierungsgesetzen von Diakonie Deutschland und EBET e.V.

Die Resozialisierung – verstanden als (Wieder)Eingliederung in die Gesellschaft – ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine effektive Zusammenarbeit der zuständigen staatlichen Stellen und nicht-staatlicher Akteure erfordert. Zu den zentralen nicht-staatlichen Akteuren gehört die Freie Straffälligenhilfe, die neben den justiziellen Trägern zur Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen beiträgt. Um eine gute Zusammenarbeit aller an der Resozialisierung beteiligten Akteure zu gewährleisten, ist es aus Sicht der Diakonie Deutschland und des EBET notwendig, die verschiedenen Angebote der unterschiedlichen Hilfesysteme miteinander zu vernetzen und zu koordinieren. Es bedarf einer transparenten und konkreten Festschreibung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben der verschiedenen Stellen, um nicht nur eine bloße Verhinderung von Rückfällen haftentlassener Menschen zu erreichen, sondern darüber hinaus auch ihre soziale (Re)Integration in die Gesellschaft nachhaltig zu befördern. Zudem sind die Rechtsansprüche straffällig gewordener Menschen klar zu regeln.

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13.10.2025

Straffreies Leben befördern - Zentrale Eckpunkte für Landesresozialisierungsgesetze aus Sicht der Diakonie Deutschland und des EBET e.V.