"Schaffet Recht
dem Armen
und dem Waisen
und helfet
dem Elenden
und Bedürftigen
zum Recht."
(Psalm 82,3)
„Und die ohne Obdach
führe ins Haus.“
(Jesaja 58,7)
„Ich war im Gefängnis
und ihr seid zu mir gekommen“
(Matt. Ev. 25,36)

Neues aus dem EBET

Pressemitteilung: Angehörige von Inhaftierten im Blick behalten – Unterstützung und Teilhabe ermöglichen

Wenn ein Mensch inhaftiert wird, stehen auch seine Angehörigen vor tiefgreifenden Herausforderungen: Sie müssen ihren Alltag neu organisieren, finanzielle Engpässe überbrücken, Kinder begleiten, emotionale Belastungen bewältigen sowie mit Stigmatisierung umgehen. Besonders Kinder leiden unter dem plötzlichen Verlust eines Elternteils und der Unsicherheit, wie es weitergeht. Schuldgefühle, Scham oder Angst vor Ausgrenzung sind für viele Angehörige ständige Begleiter.
Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e. V. (EBET) betont anlässlich der „Fachwoche Straffälligenhilfe“, dass Angehörige von Inhaftierten eine zentrale Rolle für die Stabilität und Resozialisierung inhaftierter Menschen spielen – und gleichzeitig selbst Unterstützung benötigen.

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Eckpunkte zu Landesresozialisierungsgesetzen von Diakonie Deutschland und EBET e.V.

Resozialisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine effektive Zusammenarbeit der zuständigen staatlichen Stellen und nicht-staatlicher Akteure erfordert.
Diakonie Deutschland und EBET e.V. schlagen vor, Landesresozialisierungsgesetze zu erlassen, um durchgehende Hilfen von Justizvollzug, sozialen Diensten der Justiz und Freier Straffälligenhilfe verbindlich sicherzustellen und mögliche Doppelbetreuungen zu vermeiden.
Im folgenden Papier legen sie zentrale Eckpunkte zu Landesresozialisierungsgesetzen dar.

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